Rechtsprechung
ArbG Detmold, 05.03.2014 - 3 Ca 862/13 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Gesamtfälligkeit eines Arbeitnehmerdarlehens.
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rückzahlung eines Arbeitgeberdarlehens aufgrund Darlehensvereinbarung hinsichtlich Fälligkeit
- arbeitsrechtsiegen.de
Rückzahlung eines Arbeitgeberdarlehns - Gesamtfälligkeit
- ra.de
- rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Detmold, 05.03.2014 - 3 Ca 862/13
- LAG Hamm, 25.11.2014 - 14 Sa 463/14
- BAG, 28.09.2017 - 8 AZR 67/15
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 27.11.1984 - 3 AZR 596/82
Nichteinhaltung der Frist, innerhalb derer im Baugewerbe Ansprüche geltend …
Auszug aus ArbG Detmold, 05.03.2014 - 3 Ca 862/13
Dabei ist dem Beklagten zuzugestehen, dass nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts eine Ausschlussfrist nach den Grundsätzen von Treu und Glauben nicht zur Anwendung kommt, solange der Arbeitgeber schuldhaft eine Abrechnung verzögert, ohne die der Arbeitnehmer seine Ansprüche nicht erkennen und erheben kann (BAG, Urteil vom 27.11.1984 - 3 AZR 695/82 - DB 1985, 2154; das BAG spricht davon, dass der Arbeitgeber sich nach den Grundsätzen von Treu und Glauben nicht auf eine Verkürzung oder Versäumung einer Ausschlussfrist berufen dürfe).Unabhängig von der Frage, ob das Unterlassen einer Abrechnungserteilung tatsächlich den Lauf einer Ausschlussfrist hemmt (so BAG, Urteil vom 27.11.1984 - 3 AZR 596/82) oder ob der Umstand, dass eine Bezifferung des Anspruchs mangels erteilter Abrechnung dem Gläubiger bislang nicht möglich ist, dazu führt, dass auch eine unbezifferte Geltendmachung nur dem Grunde nach als ausreichend und fristwahrend anzusehen ist, konnte der Beklagte seine Ansprüche ohne weiteres beziffern.
- BAG, 27.10.2005 - 8 AZR 3/05
Haftung des Arbeitnehmers - Vertragliche Ausschlussfrist
Auszug aus ArbG Detmold, 05.03.2014 - 3 Ca 862/13
Dabei entspricht es mittlerweile der wohl allgemeinen Auffassung (vgl. BAG, Urteil vom 27.10.2005 - 8 AZR 3/05; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28.06.2012 - 2 Sa 107/12), dass sich der Verwender einer unangemessenen Vertragsbedingung nicht mit Erfolg auf die aus der Unangemessenheit resultierende Unwirksamkeit berufen könne. - BAG, 08.08.2002 - 8 AZR 647/00
Eingruppierung von pädagogischen Unterrichtshilfen (Berlin)
Auszug aus ArbG Detmold, 05.03.2014 - 3 Ca 862/13
(BAG, Urteil vom 08.08.2002 - 8 AZR 647/00 - NZA-RR 2003, 386). - LAG Rheinland-Pfalz, 28.06.2012 - 2 Sa 107/12
Arbeitsvertragliche Ausschlussfrist - Inhaltskontrolle - unangemessene …
Auszug aus ArbG Detmold, 05.03.2014 - 3 Ca 862/13
Dabei entspricht es mittlerweile der wohl allgemeinen Auffassung (vgl. BAG, Urteil vom 27.10.2005 - 8 AZR 3/05; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28.06.2012 - 2 Sa 107/12), dass sich der Verwender einer unangemessenen Vertragsbedingung nicht mit Erfolg auf die aus der Unangemessenheit resultierende Unwirksamkeit berufen könne.
- BAG, 28.09.2017 - 8 AZR 67/15
AGB-Kontrolle - Rückzahlung eines Mitarbeiterdarlehens - sofortige …
Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Detmold vom 5. März 2014 - 3 Ca 862/13 - wird zurückgewiesen. - LAG Hamm, 25.11.2014 - 14 Sa 463/14
Formularmäßige Fälligstellung eines Arbeitgeberdarlehens bei Beendigung des …
Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Detmold vom 5. März 2014 (3 Ca 862/13) abgeändert.Der Beklagte beantragt, unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Detmold vom 5. März 2014 (3 Ca 862/13).